Teilnahmebedingungen 2023

 

Zusammenfassung:

Der Deutsche Nachbarschaftspreis ist ein von der nebenan.de Stiftung gGmbH veranstalteter Wettbewerb (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt), bei dem engagierte Nachbarschaftsgruppen- und initiativen, Organisationen und Unternehmen sowohl des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts (nachfolgend “Teilnehmende” genannt) ihr Projekt (nachfolgend „Bewerbung“, “Wettbewerbsbeitrag” oder “Wettbewerbseinreichung” genannt) einreichen und sich so um das ausgeschriebene Preisgeld (nachfolgend „Preis“ oder „Preisgeld” genannt) bewerben können.

Bei der Wettbewerbseinreichung werden die Teilnehmenden aufgefordert, ihr Projekt zu beschreiben, zu erklären, an wen es sich richtet und wie sie das Preisgeld im Rahmen ihres Projektes einsetzen würden. Durch den Wettbewerb erhalten die Teilnehmenden die Chance auf den Erhalt eines nachfolgend beschriebenen Preisgeldes.

Die Wettbewerbseinreichungen müssen mindestens einer der von der nebenan.de Stiftung gGmbH fünf festgelegten und nachfolgend beschriebenen Projekt- bzw. Themenkategorien zuzuordnen sein. Unter Berücksichtigung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Auswahlkriterien trifft die nebenan.de Stiftung gGmbH unter allen Wettbewerbseinreichungen eine Vorauswahl. Pro Bundesland werden für den Wettbewerb bis zu sechs Wettbewerbseinreichungen berücksichtigt. Aus den vorausgewählten Wettbewerbseinreichungen wählt eine Themenjury für eine der fünf Themenkategorien (Generationen, Kultur & Sport, Nachhaltigkeit, Öffentlicher Raum und Vielfalt) jeweils das Siegerprojekt aus. 16 Landesjurys bewerten die vorausgewählten Wettbewerbseinreichungen für ihr Bundesland und wählen jeweils eine:n Landessieger:in aus. Sollte das gewählte Landessiegerprojekt für einen Themensieg ausgewählt werden, rückt entsprechend das zweitplatzierte Projekt nach.

Die vorausgewählten Wettbewerbseinreichungen (nachfolgend „Nominierungen“ oder „nominierte Projekte“) werden auf www.nachbarschaftspreis.de (nachfolgend „Wettbewerbswebseite” genannt) veröffentlicht.

 

1. nebenan.de Stiftung und Jurys

  1. nebenan.de Stiftung: Der Wettbewerb wird von der nebenan.de Stiftung gGmbH (nachfolgend „nebenan.de Stiftung” genannt) veranstaltet. Sitz ist die Köpenicker Straße 154, 10997 Berlin, Deutschland.
  2. Jurys: Die nebenan.de Stiftung überträgt die Auswahl der Siegerprojekte auf insgesamt 17 Jurys (nachfolgend „Expert:innenjurys” oder “Jurys” genannt). Eine Jury (nachfolgend „Themenjury“ genannt) wählt aus den von der nebenan.de Stiftung vorausgewählten Wettbewerbseinreichungen pro Themenkategorie jeweils das Siegerprojekt aus. Eine Expert:innenenjury pro Bundesland (nachfolgend „Landesjury“ genannt) bewertet die von der nebenan.de Stiftung vorausgewählten Wettbewerbseinreichungen und wählt jeweils ein Siegerprojekt pro Bundesland aus. Die Expert:innenjurys bestehen aus renommierten Expert:innen, die von der nebenan.de Stiftung berufen werden. Weitere Informationen zu den Jurymitgliedern werden zu Beginn des Wettbewerbs auf der Wettbewerbswebseite zur Verfügung gestellt.

2. Verbindliche Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Um einen Beitrag zum Wettbewerb einzureichen, müssen alle Teilnehmenden die vorliegenden Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) lesen und ihnen zustimmen. Mit Absenden der Wettbewerbseinreichung erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Diese Teilnahmebedingungen stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden und der nebenan.de Stiftung dar.

3. Teilnahmeberechtigung

Um zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt zu sein,

  1. müssen die Teilnehmenden ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die natürliche Person, die den Wettbewerbsbeitrag einreicht, hierzu vollumfänglich ermächtigt haben;
  2. müssen Teilnehmende, die als Nachbarschaftsgruppen bzw. -initiativen bestehend aus natürlichen Personen einen Wettbewerbsbeitrag einreichen, mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Nicht volljährige Teilnehmende sind zur Teilnahme am Wettbewerb nur mit gesonderter schriftlicher Einwilligungserklärung der erziehungsberechtigten Person/en berechtigt. Die Einwilligung ist zum Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags per E-Mail an kontakt@nebenan-stiftung.de nachzuweisen;
  3. müssen die Teilnehmenden nachweisen, dass die Umsetzung des in der Wettbewerbseinreichung beschriebenen Vorhabens in Deutschland erfolgt;
  4. müssen die Teilnehmenden nachweisen, dass das beim Wettbewerb eingereichte Projekt auch nach Bekanntgabe der Landes- und Themensieger:innen und der Preisverleihung fortgeführt wird;
  5. müssen die Teilnehmenden nachweisen können, dass der Preis ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken in der Nachbarschaft zugutekommt;
  6. müssen die Teilnehmenden ab dem 1. Juni 2023 regelmäßig Zugang zu Internet haben, um den Wettbewerbsbeitrag einzureichen und die Möglichkeit zu haben, an den sonstigen gegebenenfalls hiernach folgenden Bestandteilen der Online-Wettbewerbseinreichung teilzunehmen;
  7. dürfen die Teilnehmenden keine rechtswidrigen und diskriminierenden Einstellungs- oder Beschäftigungspraktiken (dies schließt Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlecht ein) oder sonstige rechtswidrige, extremistische und/oder diskriminierende Praktiken ausüben und
  8. müssen sich die Teilnehmenden damit einverstanden erklären, dass, wenn ihnen ein Preis verliehen wird, sie das Preisgeld für die Umsetzung des Projekts so einsetzen werden, dass das Ergebnis für alle Menschen unabhängig von ihrer Religion offen ist und nicht dem Ziel der Missionierung dient.

4. Wettbewerbsfristen

Wettbewerbseinreichungen für den Wettbewerb können zwischen dem 1. Juni 2023 und dem 20. Juli 2023 (23:59 Uhr MESZ) über das Online-Formular auf der Wettbewerbswebseite eingereicht werden.

5. Teilnahme am Wettbewerb

  1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
  2. Um am Wettbewerb teilzunehmen und den eigenen Wettbewerbsbeitrag einzureichen, besuchen die Teilnehmenden innerhalb der Einreichungsfrist die Wettbewerbswebseite und befolgen die Anweisungen im Online-Formular.
  3. Bei mehrfach eingereichten Wettbewerbsbeiträgen zählt der jeweils zeitlich zuerst eingereichte.
  4. Bewerber:innen, die sich in der Vergangenheit schon einmal für den Deutschen Nachbarschaftspreis beworben haben, können sich, mit Ausnahme der Siegerprojekte, erneut für den Wettbewerb 2023 bewerben.
  5. Des Weiteren muss die Wettbewerbseinreichung mindestens einer der nachfolgenden fünf Themenkategorien des Preises zuzuordnen sein:
  1. Generationen
  2. Kultur & Sport
  3. Nachhaltigkeit
  4. Öffentlicher Raum
  5. Vielfalt

Die ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Themenkategorien sind auf der Wettbewerbswebseite einsehbar. Die Auswahl der Kategorien hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen in den Kategorien Landessieger:in und Themensieger:in. Um eine bessere Vergleichbarkeit von Wettbewerbseinreichungen in den Themenkategorien zu ermöglichen, behält sich die nebenan.de Stiftung vor, über die Zuordnung abweichend von der Einreichung zu entscheiden.

  1. Wettbewerbseinreichungen, die insgesamt oder teilweise unleserlich, unvollständig, gefälscht oder in irgendeiner Weise rechtsverletzend sind oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Teilnehmende müssen beachten, dass sie ihre Wettbewerbseinreichung nicht mehr ändern können, nachdem sie sie mittels des Online-Formulars auf der Wettbewerbswebseite abgesendet haben. Die Wettbewerbseinreichung kann im Online-Formular nicht zwischengespeichert werden.
  2. Die 16 Landessieger:innen und fünf Themensieger:innen werden möglicherweise von der nebenan.de Stiftung aufgefordert, weitere zusätzliche Informationen zur Wettbewerbseinreichung und den Projektinitiator:innen nachzureichen.

6. Anforderungen an die Wettbewerbsbeiträge

  1. Die Wettbewerbseinreichung muss weiterhin folgenden Anforderungen entsprechen („Beitragsanforderungen“):
  1. Sie darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend, verleumderisch sein oder Inhalt enthalten, der auf irgendeine Weise unangemessen, anstößig oder sexuell anzüglich ist, den Hass auf oder die Benachteiligung von einer Gruppe oder einer Person fördert oder dem Thema oder dem Geist des Wettbewerbs auf eine sonstige Weise widerspricht;
  2. sie darf keine Inhalte, Materialien oder Elemente enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen;
  3. sie muss ein unveröffentlichtes Original sein, das keine Inhalte, Materialien oder Elemente enthält, verkörpert oder auf sonstige Weise verwendet, die einem Dritten gehören, ausgenommen dass dieser Dritte hierzu schriftlich seine Erlaubnis erteilt hat und diese Inhalte, Materialien oder Elemente deutlich als solche zu erkennen sind;
  4. sie darf keine Inhalte, Elemente oder Materialien enthalten, die die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre oder die geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen;
  5. sie muss in deutscher Sprache verfasst sein.

(b)    Die nebenan.de Stiftung wird jede fristgerecht eingegangene Wettbewerbseinreichung prüfen, um sicherzustellen, dass sie die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen erfüllt und insbesondere den Beitragsanforderungen entspricht.

(c)    Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die einen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben, welcher den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen und/oder den Beitragsanforderungen nicht genügt, nach alleinigem Ermessen jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen.

7. Beurteilung und Auswahl der Wettbewerbseinreichungen

  1. Unter allen Wettbewerbseinreichungen treffen Expert:innen der nebenan.de Stiftung eine Vorauswahl. Die Vorauswahl wird dabei nach den folgenden Kriterien getroffen:
  1. Lösungansatz und lokale Verankerung
  2. Aktivierung und Partizipation
  3. Nachhaltigkeit und Veränderungspotenzial
  4. Inspirationsquelle und Übertragbarkeit

Pro Bundesland werden bis zu sechs Wettbewerbseinreichungen berücksichtigt. Die im Prozess ausgewählten und damit nominierten Projekte werden auf der Wettbewerbswebseite des Deutschen Nachbarschaftspreises bekanntgegeben.

  1. Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt am 31. August 2023 online sowie schriftlich per E-Mail an die jeweiligen Projektansprechpersonen. Ein schriftliches Feedback, warum Wettbewerbseinreichungen es nicht in die Vorauswahl geschafft haben, erfolgt nicht.
  2. Die Themenjury bewertet die vorausgewählten Wettbewerbseinreichungen in ihrer jeweiligen Kategorie und wählt jeweils eine:n Themensieger:in aus. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Themenjury keine eindeutige Entscheidung für ein Siegerprojekt treffen kann. Ausschließlich in diesen Fällen ist es möglich, dass Expert:innen der nebenan.de Stiftung in die Entscheidung miteinbezogen werden, damit eine:n Themensieger:in bestimmt werden kann.
  3. 16 Landesjurys bewerten die vorausgewählten Wettbewerbseinreichungen für ihr Bundesland und wählen jeweils eine:n Landessieger:in aus. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Landesjury keine eindeutige Entscheidung für ein Siegerprojekt treffen kann, weil für zwei oder mehrere nominierte Projekte von der Landesjury die gleichen Punktzahlen vergeben wurden. Ausschließlich in diesen Fällen ist es möglich, dass Expert:innen der nebenan.de Stiftung zusätzliche Punkte vergeben, damit ein:e Landessieger:in bestimmt werden kann.
  4. Die Bekanntgabe der Landessieger:innen erfolgt bis zum 10. Oktober 2023 online sowie schriftlich per E-Mail an die jeweiligen Projektansprechpartner:innen.
  5. Die Landessieger:innen werden auf der Wettbewerbswebseite des Deutschen Nachbarschaftspreises entsprechend gekennzeichnet.
  6. Die Themensieger:innen werden nach Entscheidung der Themenjury vertraulich über Ihren Sieg informiert und sind verpflichtet, dies bis zur öffentlichen Bekanntgabe durch die nebenan.de Stiftung vertraulich zu behandeln. Eine Bekanntgabe erfolgt auf der öffentlichen Preisverleihung.
  7. Die Expert:innenjury behält sich vor, zusätzlich Preise für herausragende Einreichungen vorzuschlagen. Es obliegt dem Ausrichter in Abstimmung mit der Jury, zusätzliche Preise zu vergeben, in einzelnen Kategorien auf die Vergabe des Preises zu verzichten oder mehrere Einreichungen gleichwertig auszuzeichnen.

8. Preise und Siegerprojekte

  1. Der Deutsche Nachbarschaftspreis ist mit 57.000 Euro dotiert und zeichnet die besten nachbarschaftlichen Initiativen auf Landesebene sowie in fünf Themenkategorien aus:
  1. die Landessieger:innen werden mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro prämiert;
  2. die Themensieger:innen werden mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro prämiert.

(b)    Soweit entsprechend vorstehender Ziffer 7 (h) die Expert:innenjury sich zur Vergabe zusätzlicher Preise entscheidet, wird die Prämierung bei Verleihung dieser Preise öffentlich im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben.

(c)    Die Bekanntgabe der fünf Themensieger:innen erfolgt im November 2023 im Rahmen der öffentlichen Preisverleihung.

9. Überprüfung

Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, alle nominierten Initiativen und Siegerprojekte sorgfältig zu überprüfen und einzelne Teilnehmende nach alleinigem Ermessen vom Wettbewerb bis zur endgültigen Auszahlung der Preise auszuschließen, wenn diese Teilnehmenden gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder in sonstiger Weise die Gewährung eines Preisgeldes an die Teilnehmenden nicht dem Geist des Wettbewerbs entspricht, der Reputation der nebenan.de Stiftung schadet oder einen Interessenkonflikt begründen würde. Wenn die Teilnehmenden diese Einzelprüfung nicht bestehen, wird die nebenan.de Stiftung die von der Expert:innenenjury am zweithöchsten bewertete Wettbewerbseinreichung nominieren oder als Siegerprojekt auszeichnen.

10. Bekanntgabe der nominierten Projekte und Preisträger:innen

Die nominierten Projekte werden am 31. August und die 16 Landessieger:innen bis zum 10. Oktober 2023 auf der Wettbewerbswebseite öffentlich bekannt gegeben. Die fünf Themensieger:innen werden im November 2023 bei der Preisverleihung des Deutschen Nachbarschaftspreises verkündet und am selben Tag oder am Folgetag auf der Wettbewerbswebseite öffentlich bekannt gegeben.

11. Förderungen

  1. Alle Preise müssen projektbezogen für die Umsetzung oder Erweiterung des in der Wettbewerbseinreichung beschriebenen Vorhabens verwendet werden.
  2. Eine Übertragung der Preise oder ein Umtausch ist nicht gestattet.

12. Steuern

Für den Erhalt des Preisgeldes müssen Preisträger:innen der nebenan.de Stiftung zwingend alle Dokumente vorlegen, die von der nebenan.de Stiftung verlangt werden, um allen geltenden Steuergesetzen zu entsprechen. Alle Preise verstehen sich als Nettoangaben. Für alle auf die Preise anfallenden Steuern sind ausschließlich die Preisträger:innen verantwortlich.

13. Geistiges Eigentum

  1. Hiermit räumen die Teilnehmenden der nebenan.de Stiftung ein nicht-ausschließliches, gebührenfreies, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches und unterlizenzierbares Recht ein, alle Materialien, einschließlich der Wettbewerbseinreichung(en), etwaiger Marketingmaterialien und einschließlich des Namens, der Aufmachung, des Logos bzw. der Logos der Bewerber:innen oder der mit ihnen verbundenen Organisation(en), die in der Wettbewerbseinreichung und den etwaigen Marketingmaterialien enthalten sind und auf der Wettbewerbswebseite oder bei der nebenan.de Stiftung als Teil des Wettbewerbsbeitrags eingereicht werden – insbesondere Bilder, Fotos, Kommentare, Informationen, Text, Videos, Feedback, kreative Ideen, Vorschläge oder sonstige Materialien (nachfolgend “Beitrag” genannt) – in Verbindung mit dem Wettbewerb oder weiteren Kampagnen der nebenan.de Stiftung insgesamt oder teilweise auf jeglichen Medien, über jegliche Kanäle oder Technologien, ohne weitere Benachrichtigung, und ohne die Einholung einer sonstigen Erlaubnis oder Lizenz, und ohne jegliche Zahlung, auf alle Nutzungsarten (gleich ob bekannt oder unbekannt) kommerziell oder nicht-kommerziell, körperlich wie unkörperlich zu nutzen, wie insbesondere das Recht, den Beitrag ganz oder teilweise 
  2. zu hosten, speichern, vervielfältigen, verbreiten, auszustellen, aufzuführen oder sonst öffentlich wiederzugeben (insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, zu senden) und auf sonstige Weise zu nutzen;
  3. zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, umzugestalten und umzuarbeiten (einschließlich des Rechts zur Übersetzung), abgeleitete und/oder neue Werke in Ableitung und/oder auf Grundlage des lizenzierten Beitrags oder Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verwerten;
  4. Kopien vom lizenzierten Beitrag oder Teile davon herzustellen und zu verbreiten und den lizenzierten Beitrag ganz oder teilweise öffentlich wiederzugeben und sonst der Öffentlichkeit öffentlich zugänglich zu machen;
  5. den lizenzierten Beitrag oder Teile davon mit anderen Inhalten zu kombinieren und in Verbindung mit sämtlichen anderen Inhalten zu nutzen.
  6. Die nebenan.de Stiftung ist dagegen nicht verpflichtet, die Beiträge der Teilnehmenden zu verwenden.
  7. Um die Prüfung der Wettbewerbseinreichung durchzuführen, kann die nebenan.de Stiftung sowie die jeweilige Expert:innenjury die Wettbewerbseinreichung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen und ihren jeweiligen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen allein zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs offenlegen. Materialien, die die Teilnehmenden im Rahmen ihrer Wettbewerbseinreichung bei dem Wettbewerb bei der nebenan.de Stiftung einreichen, sind nicht vertraulich oder geschützt und die nebenan.de Stiftung ist nicht verpflichtet, eingereichte Inhalte vertraulich zu behandeln. Der Beitrag und das Vorhaben der Wettbewerbseinreichung der Teilnehmenden werden möglicherweise veröffentlicht und anderen offengelegt.

14. Datenschutz

  1. Die nebenan.de Stiftung verarbeitet (auch unter Einbeziehung von Dienstleister:innen) die von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs sowie insbesondere zum Zweck der Information der Teilnehmenden über den Wettbewerb und Versendung des Gewinns an die ermittelten Sieger:innen. Die Verarbeitung erfolgt damit auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Wettbewerbs und zur Gewinnbereitstellung erforderlich ist.
  2. Eine weitergehende Verarbeitung zu anderen Zwecken, etwa zur öffentlichen Bekanntgabe der Sieger:innen innerhalb der Portale der nebenan.de Stiftung, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO).
  3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Wettbewerbs können innerhalb der allgemeinen Datenschutzhinweise der nebenan.de Stiftung eingesehen werden, abrufbar unter: www.nachbarschaftspreis.de/datenschutz.

15. Garantie und Freistellung

  1. Die Teilnehmenden garantieren, dass sie die ausschließlichen Inhaber:innen der für die eingereichte Wettbewerbseinreichung erforderlichen Rechte sind und dass sie zur Einreichung der Wettbewerbseinreichung beim Wettbewerb und zur Gewährung aller erforderlichen Lizenzen befugt sind. Die Teilnehmenden garantieren, dass sie keine Bewerbung einreichen, die
  1. Eigentumsrechte, Rechte am geistigen Eigentum, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Rechte auf Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte oder Vertraulichkeitspflichten; oder
  2. vertrauliche oder geschützte Informationen beinhaltet oder
  3. auf sonstige Weise gegen geltendes Recht verstößt.
  1. Die Teilnehmenden werden die nebenan.de Stiftung und deren Mitarbeiter:innen von allen Schäden und Aufwendungen freistellen, die sich
  1. aus einem Verstoß gegen eine der vorgenannten Garantien oder
  2. aus der Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen seitens der Teilnehmenden ergeben.

16. Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen, haftet die nebenan.de Stiftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.
  2. Bei durch die nebenan.de Stiftung oder ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die nebenan.de Stiftung nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung der nebenan.de Stiftung ausgeschlossen.

17. Vorbehalt der Einstellung und Ausschluss

  1. Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit, auch teilweise, einzustellen, auszusetzen, zu ändern oder aufzuschieben, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet sein sollte.
  2. Des Weiteren behält sich die nebenan.de Stiftung das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, wenn sie das Bewerbungsverfahren nicht ordnungsgemäß befolgen oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
  3. Weitere Gründe dafür, dass die nebenan.de Stiftung Teilnehmende ausschließen kann, sind
  1. wenn nicht-volljährige Teilnehmende bei Einreichung des Wettbewerbsbeitrags keine schriftliche Einwilligung der erziehungsberechtigten Person/en nachweisen kann oder
  2. wenn die Teilnehmenden den Wettbewerb behindern oder beeinträchtigen, die Wettbewerbswebseite manipulieren oder
  3. wenn die nebenan.de Stiftung vernünftigerweise davon ausgehen darf, dass die Teilnehmenden versucht haben, die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs durch Betrug, Täuschung oder sonstige rechtsverletzende Handlungen zu beeinflussen oder
  4. wenn die Teilnehmenden die nebenan.de Stiftung oder andere Teilnehmende im Rahmen des Wettbewerbs stören, bedrohen oder belästigen.
  1. Wenn Teilnehmende aus irgendeinem Grund vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wird stattdessen nachrückend die Wettbewerbseinreichung, die Nominierung bzw. das Siegerprojekt ausgewählt, das die nächsthöchste Wertung nach Stimmzahl der Expert:innenjury bekommen hat. Wenn Teilnehmende in Zusammenhang mit dem Wettbewerb falsche Angaben bezüglich Identität, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Rechteinhaberschaft machen oder diese Teilnahmebedingungen nicht einhalten, kann dies den sofortigen Ausschluss der Teilnehmenden vom Wettbewerb zur Folge haben.

18. Eigenständigkeit

Unter keinen Umständen kann die Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags beim Wettbewerb, die Verleihung eines Preises, die Durchführung des Wettbewerbs oder eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen als Angebot oder Vertrag über ein Arbeitsverhältnis, ein Vertretungsverhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture mit der nebenan.de Stiftung ausgelegt werden.

19. Anwendbares Recht

Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Die Parteien vereinbaren in Bezug auf diese Teilnahmebedingungen als ausschließlichen Gerichtsstand Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, soweit es sich bei den Parteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Stand der Teilnahmebedingungen: Berlin, 10.07.2023

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