Teilnahmebedingungen 2022

Zusammenfassung:

Der Deutsche Nachbarschaftspreis ist ein von der nebenan.de Stiftung gGmbH veranstalteter Wettbewerb (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt), bei dem engagierte Nachbarschaftsgruppen- und initiativen, Organisationen und Unternehmen (nachfolgend “Teilnehmende” genannt) ihr Projekt (nachfolgend „Bewerbung“ genannt) einreichen und sich so um das ausgeschriebene Preisgeld (nachfolgend „Preis“ oder „Preisgeld” genannt) bewerben können. 

 

Bei der Bewerbung werden die Teilnehmenden aufgefordert, ihr Projekt zu beschreiben, zu erklären, an wen es sich richtet und wie sie das Preisgeld im Rahmen ihres Projektes einsetzen würden. Durch den Wettbewerb erhalten die Teilnehmenden die Chance auf den Erhalt eines nachfolgend beschriebenen Preisgeldes. 

 

Die Bewerbungen müssen mindestens einer der von der nebenan.de Stiftung gGmbH fünf festgelegten und nachfolgend beschriebenen Projektkategorien zuzuordnen sein. Unter Berücksichtigung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Auswahlkriterien trifft die nebenan.de Stiftung gGmbH unter allen Bewerbungen eine Vorauswahl. Pro Bundesland werden für den Wettbewerb bis zu acht Bewerbungen berücksichtigt.  Aus den vorausgewählten Bewerbungen wählen die fünf Themenjurys in ihrer jeweiligen Kategorie jeweils das Siegerprojekt aus. Anschließend bewerten die 16 Landesjurys die vorausgewählten Bewerbungen für ihr Bundesland und wählen jeweils eine:n Landessieger:in aus.

Die vorausgewählten Bewerbungen werden auf www.nachbarschaftspreis.de (nachfolgend „Wettbewerbswebseite” genannt) veröffentlicht. 


 

1. nebenan.de Stiftung und Jurys 

(a) nebenan.de Stiftung: Der Wettbewerb wird von der nebenan.de Stiftung gGmbH (nachfolgend „nebenan.de Stiftung” genannt) veranstaltet. Sitz ist die Köpenicker Straße 154, Berlin, Deutschland.

(b) Jurys: Die nebenan.de Stiftung überträgt die Auswahl der Gewinnerprojekte auf insgesamt 21 Jurys (nachfolgend „Expertenjurys” genannt). Fünf Jurys (nachfolgend „Themenjurys“ genannt) wählen aus den von der nebenan.de Stiftung vorausgewählten Bewerbungen pro Themenkategorie jeweils das Siegerprojekt aus. Eine Expertenjury pro Bundesland (nachfolgend „Landesjurys“ genannt) bewertet anschließend die von der nebenan.de Stiftung vorausgewählten Bewerbungen abzüglich der bereits determinierten Themensieger:innen und wählt jeweils ein Gewinnerprojekt pro Bundesland aus. Die Expertenjurys bestehen aus renommierten Expert:innen aus Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, gemeinnützigen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden. Weitere Informationen zu den Jurymitgliedern werden auf der Wettbewerbswebseite zur Verfügung gestellt.


 

2. Verbindliche Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Um einen Beitrag zum Wettbewerb einzureichen, müssen alle Teilnehmenden die vorliegenden Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) lesen und ihnen zustimmen. Mit Absenden der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Diese Teilnahmebedingungen stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden und der nebenan.de Stiftung dar.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Um zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt zu sein, 

(a) müssen die Teilnehmenden ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die natürliche Person, die die Bewerbung einreicht, hierzu vollumfänglich ermächtigt haben;

(b) müssen die Teilnehmenden nachweisen, dass die Umsetzung des in der Bewerbung beschriebenen Vorhabens in Deutschland erfolgt;

(c) müssen die Teilnehmenden nachweisen, dass das beim Wettbewerb eingereichte Projekt auch nach Bekanntgabe der Landes- und Themensieger:innen und der Preisverleihung fortgeführt wird;

(d) müssen die Teilnehmenden nachweisen können, dass der Preis ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken in der Nachbarschaft zugutekommt;

(e) müssen die Teilnehmenden ab dem 1. Juni 2022 regelmäßig Zugang zu Internet haben, um die Bewerbung einzureichen und die Möglichkeit zu haben, an den sonstigen gegebenenfalls hiernach folgenden Bestandteilen der Online-Bewerbung teilzunehmen;

(f) dürfen die Teilnehmenden keine rechtswidrigen und diskriminierenden Einstellungs- oder Beschäftigungspraktiken (dies schließt Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlecht ein) oder sonstige rechtswidrige und diskriminierende Praktiken ausüben und

(g) müssen sich die Teilnehmenden damit einverstanden erklären, dass, wenn ihnen ein Preis verliehen wird, sie das Preisgeld für die Umsetzung des Projekts so einsetzen werden, dass das Ergebnis für alle Menschen unabhängig von ihrer Religion offen ist und nicht dem Ziel der Missionierung dient.

 

4. Bewerbungsfristen

Bewerbungen für den Wettbewerb können zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 15. Juli 2022 (14:00 Uhr MESZ) über das Online-Formular auf der Wettbewerbswebseite eingereicht werden.

 

5. Teilnahme am Wettbewerb

(a) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. 

(b) Um am Wettbewerb teilzunehmen und die eigene Bewerbung einzureichen, besuchen die Teilnehmenden innerhalb der Bewerbungsfrist die Wettbewerbswebseite und befolgen die Anweisungen im Online-Formular. 

(c) Bei mehrfach eingereichten Bewerbungen zählt die jeweils zeitlich zuerst eingereichte. 

(d) Bewerber:innen, die sich schon für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2017, 2018,  2019, 2020 oder 2021 beworben haben, können sich, mit Ausnahme der Siegerprojekte, erneut für den Wettbewerb 2022 bewerben. 

(e) Des Weiteren muss die Bewerbung mindestens einer der nachfolgenden fünf Kategorien des Preises zuzuordnen sein: 

  • Generationen
  • Kultur & Sport
  • Nachhaltigkeit
  • Öffentlicher Raum
  • Vielfalt

Die ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Themenkategorien sind auf der Wettbewerbswebseite einsehbar. Die Auswahl der Kategorien hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen in den Kategorien Landessieger:in und Themensieger:in.

 

(f) Bewerbungen, die insgesamt oder teilweise unleserlich, unvollständig, gefälscht oder in irgendeiner Weise rechtsverletzend sind oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Teilnehmende müssen beachten, dass sie ihre Bewerbung nicht mehr ändern können, nachdem sie sie mittels des Online-Formulars auf der Wettbewerbswebseite abgesendet haben. Die Bewerbung kann im Online-Formular nicht zwischengespeichert werden.

(g) Die 16 Landessieger:innen und fünf Themensieger:innen werden möglicherweise von der nebenan.de Stiftung aufgefordert, weitere zusätzliche Informationen zur Bewerbung und den Projektinitiator:innen nachzureichen.

 

6. Bewerbungsanforderungen

(a) Die Bewerbung muss weiterhin folgenden Anforderungen entsprechen („Bewerbungsanforderungen“):

1. Sie darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend, verleumderisch sein oder Inhalt enthalten, der auf irgendeine Weise unangemessen, anstößig oder sexuell anzüglich ist, den Hass auf oder die Benachteiligung von einer Gruppe oder einer Person fördert oder dem Thema oder dem Geist des Wettbewerbs auf eine sonstige Weise widerspricht;

2. sie darf keine Inhalte, Materialien oder Elemente enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen;

3. sie muss ein unveröffentlichtes Original sein, das keine Inhalte, Materialien oder Elemente enthält, verkörpert oder auf sonstige Weise verwendet, die einem Dritten gehören, ausgenommen dass dieser Dritte hierzu schriftlich seine Erlaubnis erteilt hat und diese Inhalte, Materialien oder Elemente deutlich als solche zu erkennen sind;

4. sie darf keine Inhalte, Elemente oder Materialien enthalten, die die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre oder die geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen;

5. sie muss in deutscher Sprache verfasst sein.

(b) Die nebenan.de Stiftung wird jede fristgerecht eingegangene Bewerbung prüfen, um sicherzustellen, dass sie die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen erfüllt und insbesondere den Bewerbungsanforderungen entspricht.

(c) Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die eine Bewerbung eingereicht haben welche den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen und/oder den Bewerbungsanforderungen nicht genügen, nach alleinigem Ermessen jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen.

 

7. Beurteilung und Auswahl der Bewerbungen

(a) Unter allen Bewerbungen treffen Expert:innen der nebenan.de Stiftung eine Vorauswahl. Pro Bundesland werden bis zu acht Bewerbungen berücksichtigt. Die ausgewählten Projekte werden auf der Wettbewerbswebseite des Deutschen Nachbarschaftspreises bekanntgegeben.

(b) Die Bekanntgabe der Vorauswahl erfolgt bis zum 23. August 2022 online sowie schriftlich per E-Mail an die jeweiligen Projektansprechpartner:innen. Ein schriftliches Feedback, warum Bewerbungen es nicht in die Vorauswahl geschafft haben, erfolgt nicht.

(c) Anschließend bewerten die fünf Themenjurys die vorausgewählten Bewerbungen in ihrer jeweiligen Kategorie und wählen jeweils eine:n Themensieger:in aus. 

(d) Im Anschluss bewerten die 16 Landesjurys die vorausgewählten Bewerbungen für ihr Bundesland und wählen jeweils eine:n Landessieger:in aus.

(e) In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Landesjury keine eindeutige Entscheidung für ein Siegerprojekt treffen kann, weil für zwei oder mehrere nominierte Projekte von der Landesjury die gleichen Punktzahlen vergeben wurden. Ausschließlich in diesen Fällen ist es möglich, dass Expert:innen der nebenan.de Stiftung zusätzliche Punkte vergeben, damit ein:e Landessieger:in bestimmt werden kann.

(f) Die Bekanntgabe der Landessieger:innen erfolgt bis zum 5. Oktober 2022 online sowie schriftlich per E-Mail an die jeweiligen Projektansprechpartner:innen.

(g) Die Landessieger:innen werden auf der Wettbewerbswebseite des Deutschen Nachbarschaftspreises entsprechend gekennzeichnet.

8. Beurteilung und Auswahl der Nominierten und Gewinnerprojekte

Alle Bewerbungen werden in der Vorauswahl durch die nebenan.de Stiftung und von den Expertenjurys nach folgenden Kriterien bewertet:

1. Lokale Verankerung: Ist das nachbarschaftliche Engagement in erster Linie lokal verankert und trägt dazu bei, die Wohn- und Lebensqualität der Nachbar:innen im Umfeld zu steigern?

2. Lösungsansatz: Für welche gesellschaftliche Herausforderung bietet das Projekt eine Lösung? Und wie? 

3. Aktivierung, Partizipation und Reichweite: Motiviert das Projekt Nachbar:innen, sich für das Projekt zu engagieren? Können sie sich niedrigschwellig beteiligen? Wie viele Nachbar:innen wirken mit? Wie viele Menschen im lokalen Umfeld profitieren davon? 

4. Inspirationsquelle und Übertragbarkeit: Kann das Projekt ein Vorbild sein und andere zur Nachahmung inspirieren? Kann das Projekt mit einfachen Mitteln auf andere Nachbarschaften übertragen werden? 

 

9. Preise und Gewinnerprojekte

(a) Der Deutsche Nachbarschaftspreis ist mit 57.000 Euro dotiert und zeichnet die besten nachbarschaftlichen Initiativen auf Landesebene sowie in fünf Themenkategorien aus:

1. die Landessieger:innen werden mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro prämiert;

2. die Themensieger:innen werden mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro prämiert.

(b) Alle Gewinnerprojekte werden in einer Publikation der nebenan.de Stiftung veröffentlicht.

(c) Die Bekanntgabe der fünf Themensieger:innen erfolgt im November 2022 im Rahmen der hybriden Preisverleihung. 

10. Überprüfung

Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, alle nominierten Initiativen und Gewinnerprojekte sorgfältig zu überprüfen und einzelne Teilnehmende nach alleinigem Ermessen vom Wettbewerb bis zur endgültigen Auszahlung der Preise auszuschließen, wenn diese Teilnehmenden gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder in sonstiger Weise die Gewährung eines Preisgeldes an die Teilnehmenden nicht dem Geist des Wettbewerbs entspricht, der Reputation der nebenan.de Stiftung schadet oder einen Interessenkonflikt begründen würde. Wenn die Teilnehmenden diese Einzelprüfung nicht bestehen, wird die nebenan.de Stiftung die von der Expertenjury am zweithöchsten bewertete Bewerbung nominieren oder als Siegerprojekt auszeichnen.

 

11. Bekanntgabe der nominierten Projekte und Preisträger:innen

Die nominierten Projekte werden am 23. August und die 16 Landessieger:innen am 5. Oktober 2022 auf der Wettbewerbswebseite öffentlich bekannt gegeben. Die fünf Themensieger:innen werden im November 2022 bei der Preisverleihung des Deutschen Nachbarschaftspreises verkündet und am selben Tag oder am Folgetag auf der Wettbewerbswebseite öffentlich bekannt gegeben. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden.

 

12. Förderungen

(a) Alle Preise müssen projektbezogen für die Umsetzung oder Erweiterung des in der Bewerbung beschriebenen Vorhabens verwendet werden. 

(b) Eine Übertragung der Preise oder ein Umtausch ist nicht gestattet. 

 

13. Steuern

Für den Erhalt des Preisgeldes müssen Preisträger:innen der nebenan.de Stiftung zwingend alle Dokumente vorlegen, die von der nebenan.de Stiftung verlangt werden, um allen geltenden Steuergesetzen zu entsprechen. Alle Preise verstehen sich als Nettoangaben. Für alle auf die Preise anfallenden Steuern sind ausschließlich die Preisträger:innen verantwortlich.

14. Geistiges Eigentum

(a) Hiermit räumen die Teilnehmenden der nebenan.de Stiftung ein nichtausschließliches, gebührenfreies, unbefristetes, unwiderrufliches und unterlizenzierbares Recht ein, alle Materialien, einschließlich der Bewerbung(en), etwaiger Marketingmaterialien und einschließlich des Namens, der Aufmachung, des Logos bzw. der Logos der Bewerber:innen oder der mit ihnen verbundenen Organisation(en), die in der Bewerbung und den etwaigen Marketingmaterialien enthalten sind und auf der Wettbewerbswebseite oder bei der nebenan.de Stiftung als Teil der Bewerbung eingereicht werden – insbesondere Bilder, Fotos, Kommentare, Informationen, Text, Videos, Feedback, kreative Ideen, Vorschläge oder sonstige Materialien (nachfolgend “Beitrag” genannt) – in Verbindung mit dem Wettbewerb insgesamt oder teilweise auf jeglichen Medien, über jegliche Kanäle oder Technologien, ohne weitere Benachrichtigung, und ohne die Einholung einer sonstigen Erlaubnis oder Lizenz, und ohne jegliche Zahlung, auf alle Nutzungsarten (gleich ob bekannt oder unbekannt) kommerziell oder nicht-kommerziell, körperlich wie unkörperlich zu nutzen, wie insbesondere das Recht, den Beitrag ganz oder teilweise

1. zu hosten, speichern, vervielfältigen, verbreiten, auszustellen, aufzuführen oder sonst öffentlich wiederzugeben (insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, zu senden) und auf sonstige Weise zu nutzen;

2. zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, umzugestalten und umzuarbeiten (einschließlich des Rechts zur Übersetzung), abgeleitete und/oder neue Werke in Ableitung und/oder auf Grundlage des lizenzierten Beitrags oder Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verwerten;

3. Kopien vom lizenzierten Beitrag oder Teile davon herzustellen und zu verbreiten und den lizenzierten Beitrag ganz oder teilweise öffentlich wiederzugeben und sonst der Öffentlichkeit öffentlich zugänglich zu machen;

4. den lizenzierten Beitrag oder Teile davon mit anderen Inhalten zu kombinieren und in Verbindung mit sämtlichen anderen Inhalten zu nutzen. 

(b) Die nebenan.de Stiftung ist dagegen nicht verpflichtet, die Beiträge der Teilnehmenden zu verwenden.

(c) Um die Prüfung der Bewerbung durchzuführen, kann die nebenan.de Stiftung die Bewerbung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen und ihren jeweiligen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen allein zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs offenlegen. Materialien, die die Teilnehmenden im Rahmen ihrer Bewerbung bei dem Wettbewerb bei der nebenan.de Stiftung einreichen, sind nicht vertraulich oder geschützt und die nebenan.de Stiftung ist nicht verpflichtet, eingereichte Inhalte vertraulich zu behandeln. Der Beitrag und das Vorhaben der Bewerbung der Teilnehmenden werden möglicherweise veröffentlicht und anderen offengelegt.

 

15. Datenschutz

(a) Personenbezogene Daten, die bei der Bewerbung angegeben werden, können für die Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs erfasst, verarbeitet, gespeichert und mit den Jurymitgliedern geteilt werden. 

(b) Soweit die nebenan.de Stiftung personenbezogene Daten von den Teilnehmenden erhebt, verarbeitet oder nutzt, geschieht dies selbstverständlich unter Beachtung der strengen Vorschriften des einschlägigen deutschen und europäischen Datenschutzrechts.

(c) Die Daten (Name, Projektname, E-Mail-Adresse und Postanschrift) der Teilnehmenden werden darüber hinaus dafür genutzt, den Teilnehmenden Informationen über den Wettbewerb zukommen zu lassen. Separat können die Teilnehmenden wählen, über die Projekte und Arbeit der nebenan.de Stiftung per Newsletter informiert zu werden. Dieser Nutzung können die Teilnehmenden jederzeit widersprechen.

 

16. Garantie und Freistellung

(a) Die Teilnehmenden garantieren, dass sie die ausschließlichen Inhaber:innen der für die eingereichte Bewerbung erforderlichen Rechte sind und dass sie zur Einreichung der Bewerbung

beim Wettbewerb und zur Gewährung aller erforderlichen Lizenzen befugt sind. Die Teilnehmenden garantieren, dass sie keine Bewerbung einreichen, die

1. Eigentumsrechte, Rechte am geistigen Eigentum, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Rechte auf Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte oder Vertraulichkeitspflichten; oder

2. vertrauliche oder geschützte Informationen beinhaltet oder

3. auf sonstige Weise gegen geltendes Recht verstößt.

(b) Die Teilnehmenden werden die nebenan.de Stiftung und deren Mitarbeiter:innen von allen Schäden und Aufwendungen freistellen, die sich

1. aus einem Verstoß gegen eine der vorgenannten Garantien oder

2. aus der Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen seitens der Teilnehmenden ergeben.

 

 

17. Haftung

(a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen, haftet die nebenan.de Stiftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. 

(b) Bei durch die nebenan.de Stiftung oder ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die nebenan.de Stiftung nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. 

(c) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

(d) Im Übrigen ist die Haftung der nebenan.de Stiftung ausgeschlossen.

 

18. Vorbehalt der Einstellung und Ausschluss

(a) Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit, auch teilweise, einzustellen, auszusetzen, zu ändern oder aufzuschieben, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet sein sollte. 

(b) Des Weiteren behält sich die nebenan.de Stiftung das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, wenn sie das Bewerbungsverfahren nicht ordnungsgemäß befolgen. 

(c) Weitere Gründe dafür, dass die nebenan.de Stiftung Teilnehmende ausschließen kann, sind 

1, dass die Teilnehmenden den Wettbewerb behindern oder beeinträchtigen, die Wettbewerbswebseite manipulieren oder 

2. wenn die nebenan.de Stiftung vernünftigerweise davon ausgehen darf, dass die Teilnehmenden versucht haben, die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs durch Betrug, Täuschung oder sonstige rechtsverletzende Handlungen zu beeinflussen oder 

3. dass die Teilnehmenden die nebenan.de Stiftung oder andere Organisationen im Rahmen des Wettbewerbs stören, bedrohen oder belästigen.

(d) Wenn Teilnehmende aus irgendeinem Grund vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wird stattdessen nachrückend die Bewerbung, die Nominierung bzw. das Siegerprojekt ausgewählt, das die nächsthöchste Wertung nach Stimmzahl der Expertenjury bekommen hat. Wenn Teilnehmende in Zusammenhang mit dem Wettbewerb falsche Angaben bezüglich Identität, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Rechteinhaberschaft machen oder diese Teilnahmebedingungen nicht einhalten, kann dies den sofortigen Ausschluss der Teilnehmenden vom Wettbewerb zur Folge haben.

 

19. Eigenständigkeit

Unter keinen Umständen kann die Einreichung einer Bewerbung beim Wettbewerb, die Verleihung eines Preises, die Durchführung des Wettbewerbs oder eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen als Angebot oder Vertrag über ein Arbeitsverhältnis, ein Vertretungsverhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture mit der nebenan.de Stiftung ausgelegt werden.

 

20. Anwendbares Recht

Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Die Parteien vereinbaren in Bezug auf diese Teilnahmebedingungen als ausschließlichen Gerichtsstand Berlin für etwaige Streitigkeiten (vertragliche oder außervertragliche, einschließlich einstweiliger Maßnahmen). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Berlin, den 28.04.2022

 

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Teilnahmebedingungen 2022

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